Beschluss

Das Studierendenparlament beschließt, dass den ehemaligen Vorsitzenden der 53. Legislatur des Wahlausschusses die Aufwandsentschädigung gem. Finanzordnung §1 Abs. 4 in Höhe von insgesamt einem BAföG-Höchstsatz ohne Krankenkassenbeitrag ausgezahlt werden soll, der unter beiden aufgeteilt werden soll.

Ergebnis:

Der Antrag wird angenommen.

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltung:

0