Das Studierendenparlament beschließt, die folgende Änderungen an der Veranstaltungs- und Awareness-Richtline der Studierendenschaft der FH Aachen nach der Synopse “Änderungssynopse_Satzung_FSR-O_SGII.1” vorzunehmen und die weitere Diskussion zu vertagen.
- §1 Abs.5 statt “dezentrale Arbeit” “dezentrale awareness-Arbeit“
- §1 Abs.5 “… setzt unbedingte Vertraulichkeit und eine unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung voraus.”
- §4 Abs.1 “einer Legislatur” -> “eines Semesters”
- §7 Abs.9 “… vom organisierenden Gremium, oder höchstinstanzlich von dem Studierendenparlament unter Ausschluss der Öffentlichkeit sanktioniert werden.”
- §7 Abs.10 “wiederholten oder schwerwiegenden Vergehen”; “zwingende Nachschulung;” streichen
- §7 Abs.10 Stufe 3 und Stufe 2 tauschen
- §7 Abs. 10 Stufe 4: generelle Genehmigungen können entzogen werden
- §7 Abs. 10 Stufe 3: “Das Awareness-Team muss mit Personen aus anderen Gremien besetzt werden”